Vollversammlung des Vereins am 14.07.2018

  • Wir möchten euch herzlich zur Vollversammlung des Metalcrew Kultur e.V. einladen. Die Vollversammlung findet statt

    Am: 14.07.2018 Um: 19 Uhr
    Ort: Knorrstraße 172, 80937 München (Ziegelhaus)


    Die Tagesordnung lautet:

    1. Begrüßung durch den Vorstand
    2. Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers
    3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
    4. Genehmigung der Tagesordnung
    5. Jahresbericht des Vorstands für das vergangene Jahr
    6. Bericht des Kassenwarts
    7. Bericht der Rechnungsprüfer
    8. Entlastung des Vorstands
    9. Wahl des neuen Vorstands
    10. Satzungsänderungen (siehe unten)
    11. Satzungsgemäß gestellte Anträge

    Folgende Änderungen an der Satzung sollen durchgeführt werden:

    §2:

    alter Wortlaut:

    Zweck des Vereins ist:
    - die Förderung alternativer Musikrichtungen
    - Förderung jugendlicher Newcomer-Bands
    - Hilfestellungen von Fans alternativer Musik bei Anreise und Besuch von Konzerten
    - Information über Vorgänge in der Szene alternativer Musik z.B. durch einen News-Feed Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    - Bereitstellung einer Internet-Plattform zum Austausch von Fans alternativer Musik
    - Bereitstellung einer Chat-Plattform für Smartphones für Informationsaustausch
    - Organisation von Benefiz-Konzerten

    neuer Wortlaut:

    Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung alternativer Musikrichtungen und die Förderung jugendlicher Newcomer-Bands.
    Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    - Bereitstellung einer Internet-Plattform zum Austausch von Fans alternativer Musik
    - Bereitstellung einer Chat-Plattform für Smartphones für Informationsaustausch
    - Organisation von Benefiz-Konzerten. Hierbei wird speziell die starke Inklusion behinderter Mitmenschen gefördert.
    - Angebot von Konzerten & Festivals mit freiem Eintritt
    - Unterstützung und Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen

    §3:

    alter Wortlaut:

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung).
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    neuer Wortlaut:

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung).
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

    §8 Satz 3:

    alter Wortlaut:

    Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch ein Mitglied des Vorstands unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 8 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des
    Poststempel. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

    neuer Wortlaut:

    Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch ein Mitglied des Vorstands unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

    §12 Satz 2:
    Alter Wortlaut:

    Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an ein Institut der jugendlichen Musikförderung,
    das unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat,

    neuer Wortlaut:

    Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.

    Stay Heavy

    \M/ihe

  • Mihe 31. Januar 2024 um 11:19

    Hat das Thema aus dem Forum Verein nach Events verschoben.

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